Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron-Injektionen: BGH bestätigt Verbot nach Heilmittelwerbegesetz
Werbung für ästhetische Behandlungen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.Insbesondere die Darstellung von Behandlungsergebnissen durch Vorher-Nachher-Bilder ist rechtlich problematisch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 170/24) entschieden, dass auch bestimmte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäure unter das Werbeverbot des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) fallen. Damit steht fest: Nicht nur klassische Schönheitsoperationen mit Skalpell, […]