Deepfakes und die neue Kennzeichnungspflicht: Was Nutzer (juristische oder natürliche Personen) eines KI-Systems ab August 2026 beachten müssen
KI-generierte Bilder, Stimmen und Videos sind längst im unternehmerischen Alltag angekommen – als virtuelle Influencerinnen auf Instagram, in Werbeclips oder in Schulungsvideos. Der Nutzen liegt auf der Hand: schnelle, kostengünstige Produktion hochwertiger Inhalte. Doch je realistischer diese Inhalte werden, desto größer wird das Risiko, dass Betrachter sie für echt halten. Genau hier setzt die europäische KI-Verordnung (AI Act) an: Ab dem 2. August 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für sogenannte Deepfakes. Wer als Nutzer (Unternehmen oder natürliche Person) mit KI-generierten Inhalten