Farbmarke schützen: BGH verneint Markenschutz für die Farbe Orange
BGH, Entscheidung vom 17. September 2026 – I ZB 58/25 Farben können für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen. Manche Unternehmen werden bereits anhand ihrer typischen Unternehmensfarbe erkannt – teilweise noch bevor der Firmenname oder das Logo wahrgenommen wird. Entsprechend attraktiv kann es sein, eine bestimmte Farbe nicht nur im Corporate Design zu verwenden, sondern sie auch markenrechtlich abzusichern. Dass der Schutz einer Farbe als sogenannte abstrakte Farbmarke jedoch besonderen Anforderungen unterliegt, zeigt erneut eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).