Musik auf Instagram, YouTube,TikTok und Co.: Praktisch, aber rechtlich riskant
Reels, Stories und Kurzvideos gehören heute zu den wichtigsten Marketinginstrumenten auf Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook. Viele Unternehmen nutzen dabei die integrierte Musikbibliothek der Plattformen und gehen davon aus, dass die dort angebotenen Songs automatisch rechtssicher verwendet werden dürfen.
Doch genau hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum: Was für private Nutzer zulässig sein kann, ist für gewerbliche Nutzer und deren Accounts oft rechtlich problematisch. Die Verwendung lizenzierter Musik in Reels und Stories kann erhebliche urheberrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Warum ist die Musiknutzung auf Business-Accounts problematisch?
Die Musikbibliotheken von Instagram und anderen Social-Media-Plattformen enthalten zahlreiche Songs bekannter Künstler. Die entsprechenden Lizenzvereinbarungen wurden jedoch häufig nur für private oder eingeschränkt kommerzielle Nutzungen abgeschlossen.
Sobald ein Nutzer Musik zur Bewerbung eigener Produkte oder Dienstleistungen verwendet, liegt regelmäßig eine kommerzielle Nutzung vor. Für diese Nutzung können zusätzliche Rechte erforderlich sein, die nicht automatisch durch den Musik-Sticker oder die Plattformlizenz abgedeckt werden.
Viele Unternehmen verlassen sich fälschlicherweise darauf, dass die Bereitstellung eines Songs durch die Plattform automatisch sämtliche Nutzungsrechte umfasst. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Welche Konsequenzen drohen bei einer unzulässigen Musiknutzung?
1. Löschung von Reels und Stories
Die Plattform kann Inhalte entfernen, wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wird.
Für Nutzer bedeutet dies:
- Verlust aufwendig produzierter Inhalte
- Wegfall von Reichweite und Interaktionen
- Unterbrechung laufender Marketingkampagnen
- Verlust von Kommentaren, Likes und Nutzerengagement
Besonders ärgerlich wird dies bei bezahlten Werbekampagnen oder saisonalen Aktionen, die nicht kurzfristig ersetzt werden können.
2. Sperrung oder Einschränkung des Accounts
Wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen können dazu führen, dass:
- einzelne Funktionen eingeschränkt werden,
- Werbekonten gesperrt werden,
- oder sogar der gesamte Social-Media-Account deaktiviert wird.
Für viele Nutzer, insbesondere Unternehmen, ist Instagram, YouTube oder TikTok inzwischen ein zentraler Vertriebskanal. Eine Kontosperrung kann daher erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
3. Urheberrechtliche Abmahnung
Die größte Gefahr besteht regelmäßig nicht nur in der Löschung des Beitrags, sondern auch in einer urheberrechtlichen Abmahnung durch den Rechteinhaber bzw. durch Lizenznehmer oder Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA.
Eine Abmahnung enthält häufig:
- die Aufforderung zur sofortigen Unterlassung und Beseitigung,
- die Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- die Erstattung von Anwaltskosten,
- sowie Auskunft- und Schadensersatzansprüche.
Folglich verfolgen insbesondere Musikverlage, Labels und spezialisierte Rechteverwerter die kommerzielle Nutzung uheberrechtlich geschützter Werke konsequent. Dabei droht bei nicht fristgerechter Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung der Erlass einer einstweilgen Verfügung durch für Urheberrechte bestimmte Amts- und Landgerichte.
Wie wird der Schadensersatz berechnet?
Bei Urheberrechtsverletzungen kommt häufig die sogenannte Lizenzanalogie zur Anwendung.
Dabei wird gefragt:
Welche Lizenzgebühr hätte der unberechtigte Nutzer zahlen müssen, wenn die Nutzung der Musik ordnungsgemäß vorab lizenziert worden wäre?
Diese marktübliche fiktive Lizenzgebühr bildet die Grundlage des Schadensersatzanspruchs.
Die Höhe hängt unter anderem ab von:
- Bekanntheit des Songs,
- Dauer der Nutzung,
- Reichweite des Accounts,
- Anzahl der Aufrufe,
- kommerziellem Zweck des Beitrags.
Bei bekannten Musiktiteln können die Forderungen schnell mehrere tausend Euro betragen. In Einzelfällen sind sogar fünfstellige Schadensersatzforderungen denkbar.
Fallbeispiel 1: Modehändler nutzt aktuellen Chart-Hit
Ein mittelständischer Online-Modehändler veröffentlicht ein Reel zur Vorstellung seiner neuen Sommerkollektion. Zur Steigerung der Reichweite wird ein aktueller Chart-Hit aus der Instagram-Musikbibliothek verwendet.
Das Video erzielt innerhalb weniger Wochen über 150.000 Aufrufe.
Später macht der Rechteinhaber geltend, dass die Nutzung für kommerzielle Werbezwecke ohne Lizenz erfolgte bzw. nicht von den bestehenden Lizenzen umfasst war.
Die Folgen:
- Abmahnung durch eine spezialisierte Kanzlei
- Forderung nach Unterlassung
- Schadensersatz wegen entgangener Lizenzgebühren
- Erstattung der Anwaltskosten
Die Gesamtkosten dürften hier rasch im fünfstelligen Bereich liegen.
Fallbeispiel 2: Restaurantkette bewirbt neue Filiale
Eine Restaurantkette veröffentlicht regelmäßig Stories mit bekannten Musiktiteln im Hintergrund.
Bei einer Rechteprüfung wird festgestellt, dass mehrere Beiträge urheberrechtlich verletzend sind.
Neben der Löschung der Inhalte erhält der Nutzer eine Abmahnung. Da bereits zahlreiche Beiträge betroffen sind, summieren sich die geltend gemachten Ansprüche erheblich.
Fallbeispiel 3: Agentur produziert Kunden-Reels
Eine Social-Media-Agentur erstellt für einen Kunden Werbe-Reels und nutzt Musik aus der Plattformbibliothek.
Der Kunde wird später wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen und nimmt seinerseits die Agentur wegen fehlerhafter Beratung in Regress.
Dieses Beispiel zeigt, dass nicht nur der unmittelabre Nutzer selbst, sondern auch Agenturen und Marketingdienstleister betroffen sein können.
Vorsicht bei Unterlassungserklärungen
Abmahnungen enthalten regelmäßig eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
Viele Betroffene unterschreiben diese vorschnell, um die Angelegenheit schnell zu erledigen.
Davon ist häufig abzuraten.
Eine unterschriebene Unterlassungserklärung wirkt meist zeitlich unbegrenzt und enthält oft Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro für jeden zukünftigen Verstoß.
Bereits ein versehentlich erneut veröffentlichter Beitrag kann dann erhebliche finanzielle Folgen haben.
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die berechtigten Interessen des Rechteinhabers wahrt, gleichzeitig aber unnötige Risiken reduziert. Zudem kann der konkrete Konflikt auch dazu genutzt werden, bei Bedarf sogar vorteilhafte Lizenzen für die zukünftige Nutzung zu erwerben.
Wie können Nutzer rechtssicher Musik verwenden?
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Nutzer:
- die Nutzungsbedingungen der Plattform genau prüfen,
- kommerzielle Nutzungen gesondert bewerten,
- auf lizenzfreie Musik oder professionelle Musikdatenbanken zurückgreifen,
- individuelle Musiklizenzen erwerben,
- bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Beiträge Werbezwecken dienen oder Produkte und Dienstleistungen vermarktet werden.
Musik in Reels und Stories kann teuer werden
Die Nutzung lizenzierter Musik über den Musik-Sticker von Instagram oder vergleichbare Funktionen auf anderen Plattformen ist für Nutzer keineswegs automatisch rechtssicher.
Wer Social Media professionell für Marketingzwecke nutzt, sollte die Musikrechte sorgfältig prüfen und rechtliche Risiken frühzeitig vermeiden.
Wurden Sie wegen der Verwendung von Musik in Reels, Stories oder Social-Media-Beiträgen abgemahnt?
Als Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz unterstützt Rechtsanwalt Stephan Schneller Unternehmen aller Art und Größe, Agenturen, Influencer und Content-Creator bei urheberrechtlichen Abmahnungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und der rechtssicheren Gestaltung ihrer Social-Media-Aktivitäten.
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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.