Missbräuchliche ASIN-Sperren auf Amazon: Wenn das Markenrecht zur Wettbewerbswaffe wird

Für viele Unternehmen ist Amazon einer der wichtigsten Vertriebskanäle. Umso gravierender sind die Folgen, wenn einzelne Produkte oder ganze Listings plötzlich gesperrt werden. Besonders problematisch wird es, wenn ASIN-Sperren nicht auf einer tatsächlichen Rechtsverletzung beruhen, sondern gezielt als Druckmittel gegen Wettbewerber eingesetzt wird.

In den vergangenen Jahren häufen sich Fälle, in denen das Amazon-Beschwerdesystem missbräuchlich genutzt wird, um Konkurrenzprodukte aus dem Markt zu drängen. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zeigt deutlich, dass Gerichte solchen Praktiken zunehmend kritisch begegnen.

Was ist eine ASIN-Sperre?

Jedes Produkt auf Amazon verfügt über eine eigene ASIN (Amazon Standard Identification Number). Meldet ein Rechteinhaber über die Amazon Brand Registry oder das Infringement-System eine angebliche Schutzrechtsverletzung, reagiert Amazon häufig sehr schnell und deaktiviert betroffene Angebote zunächst automatisiert.

Für betroffene Händler kann dies erhebliche Folgen haben:

  • Umsatzausfälle
  • Verlust von Rankings und Sichtbarkeit
  • Reputationsschäden
  • Beeinträchtigung laufender Werbekampagnen
  • Schwierigkeiten bei der Lager- und Bestandsplanung

Insbesondere bei umsatzstarken Produkten können bereits wenige Tage Sperrung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

Wie kommt es zu missbräuchlichen ASIN-Sperren?

Das Problem liegt häufig nicht bei Amazon selbst, sondern bei Wettbewerbern, die das Beschwerdesystem gezielt ausnutzen.

Typischerweise läuft das Vorgehen nach folgendem Muster ab:

  1. Anmeldung einer Marke für bestimmte Warenklassen
  2. Meldung einer angeblichen Markenverletzung bei Amazon
  3. Automatisierte Sperrung von ASINs durch Amazon
  4. Druck auf den betroffenen Händler

In einigen dokumentierten Fällen wurden Händler nach den Sperrungen sogar außerhalb der Plattform kontaktiert und zu Zahlungen aufgefordert, um weitere Sperrungen zu verhindern.

Das Landgericht Stuttgart setzt Grenzen

Mit Beschluss vom 14.01.2026 (Az. 17 O 7/26) hat das Landgericht Stuttgart einem solchen Vorgehen ausdrücklich Grenzen gesetzt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Markenanmelder nach Eintragung einer Marke gegenüber Amazon mehrere angebliche Markenverletzungen gemeldet. Amazon sperrte daraufhin die betroffenen Angebote. Das Gericht untersagte dem Antragsgegner schließlich, weiterhin entsprechende Behauptungen gegenüber Amazon aufzustellen und weitere Sperrungen herbeizuführen.

Besonders bemerkenswert ist die rechtliche Einordnung:

Das Landgericht Stuttgart wertete das Verhalten als

  • rechtsmissbräuchliche Schutzrechtsverwarnung und
  • unlauteren Behinderungswettbewerb gemäß § 4 Nr. 4 UWG.

Das Gericht stellte klar, dass Markenrechte nicht dazu dienen dürfen, Wettbewerber gezielt vom Markt zu verdrängen.

Nicht jede Markenmeldung ist berechtigt

Für Amazon-Händler ist ein wichtiger Punkt zu verstehen:

Die bloße Existenz einer eingetragenen Marke bedeutet noch nicht automatisch, dass tatsächlich ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch besteht.

In der Praxis sind häufig weitere Fragen zu prüfen:

  • Bestehen ältere Kennzeichenrechte?
  • Wurde die Marke möglicherweise bösgläubig angemeldet?
  • Liegt überhaupt eine markenmäßige Benutzung vor?
  • Besteht Verwechslungsgefahr?
  • Handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Schutzrechtsverwarnung?

Diese rechtliche Prüfung findet auf Plattformebene regelmäßig nicht in der erforderlichen Tiefe statt. Amazon reagiert vielfach zunächst auf die Beschwerde selbst und nicht auf deren rechtliche Erfolgsaussichten.

Welche Ansprüche haben betroffene Händler?

Wer von einer missbräuchlichen ASIN-Sperre betroffen ist, muss die Situation nicht einfach hinnehmen.

Je nach Einzelfall kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

Unterlassungsansprüche

Gegen den Beschwerdeführer können Ansprüche auf Unterlassung bestehen, wenn die Schutzrechtsbeschwerde unberechtigt war.

Einstweilige Verfügung

Gerade bei laufenden Umsatzeinbußen kann eine einstweilige Verfügung das geeignete Mittel sein, um weitere Sperrungen kurzfristig zu verhindern.

Der Fall vor dem Landgericht Stuttgart zeigt, dass Gerichte bereit sind, bei missbräuchlichem Verhalten schnell einzugreifen.

Schadensersatz

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Schadensersatzansprüche bestehen, wenn durch die unberechtigte Sperrung Umsätze verloren gegangen sind.

Löschungsverfahren gegen missbräuchliche Marken

Wurde eine Marke lediglich zum Zwecke der Behinderung von Wettbewerbern angemeldet, kommen zudem markenrechtliche Löschungsverfahren in Betracht.

Schnelles Handeln ist entscheidend

Bei Amazon-Sperrungen spielt Zeit eine zentrale Rolle.

Je länger eine ASIN deaktiviert bleibt,

  • desto größer werden die Umsatzeinbußen,
  • desto stärker leiden Rankings und Sichtbarkeit,
  • desto schwieriger wird häufig die Wiederherstellung der ursprünglichen Marktposition.

Betroffene Händler sollten daher frühzeitig prüfen lassen, ob die zugrunde liegende Schutzrechtsbeschwerde überhaupt berechtigt ist.

Fazit

Missbräuchliche ASIN-Sperren entwickeln sich zunehmend zu einem ernsthaften Problem für Amazon-Händler. Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zeigt jedoch deutlich, dass Wettbewerber das Markenrecht nicht als Druckmittel oder Wettbewerbswaffe einsetzen dürfen. Wer durch unberechtigte Markenbeschwerden oder rechtsmissbräuchliche Schutzrechtsmeldungen betroffen ist, hat häufig wirksame rechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.

Unterstützung bei missbräuchlichen ASIN-Sperren

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterstütze ich Amazon-Händler, E-Commerce-Unternehmen und Markeninhaber bei der Abwehr unberechtigter Schutzrechtsbeschwerden, einstweiligen Verfügungen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen missbräuchliche ASIN-Sperren und unlauteren Behinderungswettbewerb. Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, betroffene Angebote schnellstmöglich wieder online zu bringen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

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