Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten?

Rechtsanwalt Schneller hilft – schnell, konsequent und mit Erfahrung.

Immer häufiger erhalten Social-Media-Nutzer, Marketingabteilungen und Content-Creator plötzlich Post von spezialisierten Abmahnkanzleien. Der Vorwurf: In sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram, YouTube oder Facebook seien geschützte Songs oder Songausschnitte verwendet oder angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden – oft gestützt auf technische Ermittlungsmethoden, die für Betroffene kaum nachvollziehbar sind.

Die Folge ist für viele ein Schock:
Unterlassungsforderung, kurze Fristen, hohe Schadensersatzbeträge, Vergleichsangebote in Höhe von mehreren tausend Euro.

Dabei wissen viele nicht einmal, was ihnen genau vorgeworfen wird – oder ob die Vorwürfe in dieser Form überhaupt gerechtfertigt sind.

Wichtig: Zahlen Sie nicht vorschnell. Lassen Sie die Abmahnung prüfen!

Viele Betroffene berichten, dass die Forderungen überzogen erscheinen oder überhaupt nicht nachvollziehbar sind – insbesondere wenn:

  • der vorgeworfene Upload bestritten wird,
  • Inhalte automatisch von Plattformen generiert wurden,
  • Dritte Zugriff auf den Account hatten,
  • das verwendete Material bereits von der Plattform selbst lizenziert wurde,
  • oder unklar ist, wie die Ermittlung technisch erfolgt sein soll.

Genau hier setzt die Arbeit von Rechtsanwalt Schneller an.

Was Rechtsanwalt Schneller für Sie tun kann

✔ Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung
✔ Prüfung des Vorwurfs – ist er technisch & rechtlich stichhaltig?
✔ Abwehr überhöhter Schadensersatzforderungen
✔ Gegebenenfalls Anpassung oder Zurückweisung der Unterlassungserklärung
✔ Kommunikation mit der Gegenseite – Sie selbst müssen nicht reagieren
✔ Schutz vor Folgekosten und weiteren Ansprüchen

Rechtsanwalt Schneller hat bereits zahlreiche Betroffene erfolgreich vertreten, die Social-Media-Inhalte mit aktuellen Songs genutzt haben.

Warum Sie gerade jetzt handeln sollten

Abmahnungen enthalten fast immer sehr kurze Fristen. Wer diese verstreichen lässt, riskiert:

  • einstweilige Verfügungen
  • hohe Prozesskosten
  • langfristige Unterlassungsverpflichtungen

Eine frühzeitige anwaltliche Reaktion verhindert genau das.

Sie sind nicht allein. Holen Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung.

Ob Privatperson, Content-Creator oder Unternehmen:
Rechtsanwalt Schneller setzt sich dafür ein, dass Sie nicht mehr zahlen als nötig – und im besten Fall gar nichts.

Über Stephan Schneller

Rechtsanwalt Stephan Schneller ist Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz mit über 25 Jahren Erfahrung im Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Er vertritt Unternehmen aller Größen – vom Startup bis zum internationalen Konzern – mit Leidenschaft, Präzision und klarer Strategie. Als erfahrener IP-Prozessanwalt führt er Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof und dem EuGH. Mandanten schätzen seine schnelle Reaktionszeit, transparente Beratung und praxisorientierte Lösungswege – stets mit dem Anspruch, „one step further“ zu sein.

SCHNELLER | LEGAL
Stephan Schneller
Nymphenburger Str. 127
80636 München

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