Nicht eingetragene IP-Rechte und angrenzendes Know-How, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Nicht eingetragene IP-Rechte und angrenzendes Know-How, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Des Öfteren und aus welchen Gründen auch immer, sind Ihre wertvollen gewerblichen Vermögenswerte (noch) nicht Gegenstand von eingetragenen Schutzrechten. Solche Vermögenswerte können Ihre Marken, Firma, Know-How, technische Zeichnungen, Aufmachungen, Logos, Slogans und andere komplexe Werbematerialien und -kampagnen, Webshop-Designs, Geschäftsgeheimnisse, Lieder, Musikpartituren, Softwareprogramme und vieles mehr sein. Hier bieten nationale und EU-Regelungen einen beeindruckenden „Blumenstrauß“ an Rechten zum Schutz zur Verfügung, wie auch zur Durchsetzung und Kommerzialisierung Ihrer gewerblichen Vermögenswerte. Alles, was Sie brauchen könnten, ist juristisches Fachwissen, um die „richtige(n) Blume(n)“ zu pflücken.

Insbesondere durch die Bereitstellung der folgenden Dienstleistungen:

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