Heilmittelwerberecht
Heilmittelwerberecht
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen verfügt Deutschland über ein eigenständiges Heilmittelwerbegesetz, das einen spezifischen Rahmen gesetzlicher Anforderungen an die Werbung insbesondere für Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika enthält. Darüber hinaus sind bei der Gestaltung Ihrer Produktverpackungen, Etiketten und sonstigen Werbemitteln auch EU-Verordnungen zu beachten.
Insbesondere durch die Bereitstellung der folgenden Dienstleistungen:
- Bewertung Ihrer Werbemittel vor dem Markteintritt
- Schutz von Werbematerialien durch gewerbliche Schutzrechte, sofern verfügbar
- Recherchen zur Eintragungsfähigkeit, insbesondere zur Unterscheidungskraft
- Prüfung klinischer Studien, Meinungsumfragen und anderer Expertenmeinungen auf ihre Belastbarkeit zur Stützung gesundheitsbezogener Angaben
- Einreichung von Schutzschriften in Erwartung eines möglichen Antrags auf einstweilige Verfügung
- Prozessführung vor allen zuständigen Gerichten zu Fragen des unlauteren Wettbewerbs und angeblich irreführender Formulierungen
- Abschlüsse von Vergleichen, Aushandeln von Aufbrauchfristen und Schadensersatzforderungen
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Zeit ist kostbar!
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