Rechtsanwalt für Heilmittelwerberecht & Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Stephan Schneller – über 25 Jahre Erfahrung, internationale Expertise

Wer in der Pharma-, Medizinprodukte- oder Healthcare-Branche wirbt, muss strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Ob neue Arzneimittel, Medizinprodukte, OTC-Produkte, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Apothekenwerbung:

Jeder Claim, jede Darstellung, jedes Werbemittel muss rechtssicher sein.

Schon kleinste Formulierungsfehler können zu Abmahnungen, Vertriebsstopps oder behördlichen Maßnahmen führen. Umso wichtiger ist eine rechtliche Prüfung – bevor Kampagnen veröffentlicht werden.

Typische Situationen, in denen Fehler passieren können

In der Praxis entstehen neue Werbeinhalte häufig schnell – z. B. bei:

  • Einführung eines neuen Arzneimittels oder Medizinproduktes
  • Erstellung von Claims & Wirkaussagen
  • Gestaltung von Produktverpackungen
  • Auftritten auf Fachmessen
  • Erstellung von Broschüren, Fachinformationen & POS-Material
  • Social-Media-Kampagnen (LinkedIn, Instagram, TikTok, YouTube)
  • Websites, Landingpages, Produktvideos
  • Internationalen Rollouts & Lokalisierungen
  • Kommunikation zwischen Sales, Marketing & Medical Affairs

Dabei gelten neben dem UWG, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und EU-Verordnungen weitere umfangreiche regulatorische Rahmenbedingungen.

Ein Fehler kann teuer werden – aber er lässt sich verhindern.

Was Rechtsanwalt Stephan Schneller für Ihr Unternehmen tun kann

Rechtliche Prüfung von Werbekampagnen
Von Social Ads bis Messeständen – jede Form von Werbeaussage wird juristisch geprüft.
✔ Überprüfung von Claims, Wirkungsaussagen & Studienbezug
Was ist zulässig? Was ist beweispflichtig? Wo droht eine Irreführung?
Bewertung von Websites, Verpackungen & Beipackmaterialien
Rechtskonforme Gestaltung von Marketingtexten & Slogans
Anpassung von global erstellten Kampagnen an deutsches & europäisches Recht.
Schulung & Begleitung von Marketing- und Produktteams
✔ Abwehr & Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
Ob Abmahnung, Unterlassung, einstweilige Verfügung oder Klage.

Warum Unternehmen Rechtsanwalt Stephan Schneller beauftragen

Über 25 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Geprüfte Werbekampagnen – von Startups bis zu globalen Top-Pharmaunternehmen.
✔ Branchenkenntnis
Pharma, Generika, Medizinprodukte, Apotheken, Großhandel, Healthcare-Startups.
✔ Schnelle und praxisnahe Lösungen
Juristisch fundiert, umsetzbar – ohne Marketing auszubremsen.
✔ Diskrete & verlässliche Beratung
Gerade für neue Produkte und vertrauliche Launch-Planungen essenziell.

Für wen ist diese Beratung geeignet?

  • Pharmahersteller
  • Generikaunternehmen
  • Hersteller von Medizinprodukten (MDR/IVDR)
  • Apotheken & Versandapotheken
  • Arzneimittel- und Medizinprodukte-Großhändler
  • Healthcare-Startups & DiGA-Anbieter
  • Marketing- & Werbeagenturen
  • Kommunikationsabteilungen & Produktmanagement

Prüfen Sie Ihre Werbekampagne rechtlich ab – bevor Probleme entstehen.

Mit einer frühzeitigen Prüfung verhindern Sie:

  • Abmahnungen von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden
  • Unterlassungsklagen
  • Vertriebsstopps
  • Bußgelder
  • Imageschäden

Jetzt Ersteinschätzung anfragen

 

Über Stephan Schneller

Rechtsanwalt Stephan Schneller ist Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz mit über 25 Jahren Erfahrung im Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Er vertritt Unternehmen aller Größen – vom Startup bis zum internationalen Konzern – mit Leidenschaft, Präzision und klarer Strategie. Als erfahrener IP-Prozessanwalt führt er Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof und dem EuGH. Mandanten schätzen seine schnelle Reaktionszeit, transparente Beratung und praxisorientierte Lösungswege – stets mit dem Anspruch, „one step further“ zu sein.

SCHNELLER | LEGAL
Stephan Schneller
Nymphenburger Str. 127
80636 München

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