Rechtsanwalt für Heilmittelwerberecht & Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Stephan Schneller – über 25 Jahre Erfahrung, internationale Expertise
Wer in der Pharma-, Medizinprodukte- oder Healthcare-Branche wirbt, muss strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Ob neue Arzneimittel, Medizinprodukte, OTC-Produkte, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Apothekenwerbung:
Jeder Claim, jede Darstellung, jedes Werbemittel muss rechtssicher sein.
Schon kleinste Formulierungsfehler können zu Abmahnungen, Vertriebsstopps oder behördlichen Maßnahmen führen. Umso wichtiger ist eine rechtliche Prüfung – bevor Kampagnen veröffentlicht werden.
Typische Situationen, in denen Fehler passieren können
In der Praxis entstehen neue Werbeinhalte häufig schnell – z. B. bei:
- Einführung eines neuen Arzneimittels oder Medizinproduktes
- Erstellung von Claims & Wirkaussagen
- Gestaltung von Produktverpackungen
- Auftritten auf Fachmessen
- Erstellung von Broschüren, Fachinformationen & POS-Material
- Social-Media-Kampagnen (LinkedIn, Instagram, TikTok, YouTube)
- Websites, Landingpages, Produktvideos
- Internationalen Rollouts & Lokalisierungen
- Kommunikation zwischen Sales, Marketing & Medical Affairs
Dabei gelten neben dem UWG, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und EU-Verordnungen weitere umfangreiche regulatorische Rahmenbedingungen.
Ein Fehler kann teuer werden – aber er lässt sich verhindern.
Was Rechtsanwalt Stephan Schneller für Ihr Unternehmen tun kann
✔ Rechtliche Prüfung von Werbekampagnen
Von Social Ads bis Messeständen – jede Form von Werbeaussage wird juristisch geprüft.
✔ Überprüfung von Claims, Wirkungsaussagen & Studienbezug
Was ist zulässig? Was ist beweispflichtig? Wo droht eine Irreführung?
✔ Bewertung von Websites, Verpackungen & Beipackmaterialien
✔ Rechtskonforme Gestaltung von Marketingtexten & Slogans
Anpassung von global erstellten Kampagnen an deutsches & europäisches Recht.
✔ Schulung & Begleitung von Marketing- und Produktteams
✔ Abwehr & Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
Ob Abmahnung, Unterlassung, einstweilige Verfügung oder Klage.
Warum Unternehmen Rechtsanwalt Stephan Schneller beauftragen
✔ Über 25 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Geprüfte Werbekampagnen – von Startups bis zu globalen Top-Pharmaunternehmen.
✔ Branchenkenntnis
Pharma, Generika, Medizinprodukte, Apotheken, Großhandel, Healthcare-Startups.
✔ Schnelle und praxisnahe Lösungen
Juristisch fundiert, umsetzbar – ohne Marketing auszubremsen.
✔ Diskrete & verlässliche Beratung
Gerade für neue Produkte und vertrauliche Launch-Planungen essenziell.
Für wen ist diese Beratung geeignet?
- Pharmahersteller
- Generikaunternehmen
- Hersteller von Medizinprodukten (MDR/IVDR)
- Apotheken & Versandapotheken
- Arzneimittel- und Medizinprodukte-Großhändler
- Healthcare-Startups & DiGA-Anbieter
- Marketing- & Werbeagenturen
- Kommunikationsabteilungen & Produktmanagement
Prüfen Sie Ihre Werbekampagne rechtlich ab – bevor Probleme entstehen.
Mit einer frühzeitigen Prüfung verhindern Sie:
- Abmahnungen von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden
- Unterlassungsklagen
- Vertriebsstopps
- Bußgelder
- Imageschäden
Jetzt Ersteinschätzung anfragen
Über Stephan Schneller
Rechtsanwalt Stephan Schneller ist Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz mit über 25 Jahren Erfahrung im Schwerpunkt Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Er vertritt Unternehmen aller Größen – vom Startup bis zum internationalen Konzern – mit Leidenschaft, Präzision und klarer Strategie. Als erfahrener IP-Prozessanwalt führt er Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof und dem EuGH. Mandanten schätzen seine schnelle Reaktionszeit, transparente Beratung und praxisorientierte Lösungswege – stets mit dem Anspruch, „one step further“ zu sein.
Jetzt Kontakt aufnehmen
SCHNELLER | LEGAL
Stephan Schneller
Nymphenburger Str. 127
80636 München